NPO & Stiftungen

Mit langjähriger Erfahrung und eigenem ehrenamtlichem Engagement begleiten wir Non-Profit-Organisationen und Stiftungen als strategische Sparringspartner – von der Gründung bis zur rechtssicheren Gestaltung komplexer Strukturen.

Auf dieser Seite:

Gemeinnützige Organisationen (NPO)

Jede gemeinnützige Organisation ist einzigartig.

Durch unseren Fokus und die enge Zusammenarbeit mit zahlreichen gemeinnützigen Einrichtungen kennen wir die steuerlichen und rechtlichen Besonderheiten dieses Umfelds genau.

Wir unterstützen Stiftungen, Vereine, gGmbHs und andere gemeinnützige Organisationen praxisnah und interdisziplinär als Sparringspartner. Dabei verbinden wir fachliche Kompetenz mit einem echten Verständnis für ihre Ziele und Herausforderungen.

Das Gründungsteam bringt langjährige Beratungserfahrung im gemeinnützigen Sektor mit eigener ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen und Organisationen zusammen. Dadurch verstehen wir die besonderen Rahmenbedingungen von Non-Profit-Organisationen, die sich in vielerlei Hinsicht von gewerblichen Unternehmen unterscheiden.

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Leistungen für gemeinnützige Organisationen:

  • Steuerliche Gesamtberatung gemeinnütziger Körperschaften

  • Gründung von gemeinnützigen Körperschaften (Vereine, gGmbH, gUG) sowie aktive Satzungsberatung

  • Umwandlungen von gemeinnützigen Körperschaften

  • Beratung zu Mittelbeschaffung, insbesondere steuerlich optimale Gestaltung von Sponsoring

  • Mittelverwendungs- und Rücklagenkonzepte

  • Implementierung von steuerlichen Risikomanagementsystemen (TCMS)

  • Laufende Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und steuerliche Deklaration

  • Begleitung von Außenprüfungen sowie Rechtsbehelfsverfahren

Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Bei rechtlichen Themen wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Steuerstrafrecht arbeiten wir eng mit spezialisierten

Aus unserer Beratungspraxis

  • Ausgangssituation: Eine gemeinnützige Organisation erhält zunehmend Spenden und kooperiert mit Unternehmen im Rahmen von Sponsoringprojekten. Dabei stellen sich Fragen zur steuerlichen Behandlung und zur optimalen Gestaltung der Sponsoringverträge.

    Unsere Beratung: Wir prüfen die unterschiedlichen Einnahmequellen und entwickeln eine klare Struktur für Spenden, Sponsoring und Kooperationen im Rahmen einer individuellen Sphärenrechnung. Zudem unterstützen wir bei der rechtssicheren Aufteilung von passivem und aktivem Sponsoring mittels eines individuellen Sponsoringvertrags.

    Ergebnis: Die Organisation kann ihre Finanzierungsmöglichkeiten professionell nutzen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Durch die Zuordnung zur steuerbegünstigten Vermögensverwaltung kann eine Ertragsteuerbelastung vermieden werden. Für den Partner ermöglicht ein passender Sponsoringvertrag den Betriebsausgabenabzug.

  • Ausgangssituation: Ein gemeinnütziger Verein entwickelt neben seiner eigentlichen Tätigkeit zunehmend wirtschaftliche Aktivitäten. Um Haftungsrisiken für den ehrenamtlichen Vorstand zu begrenzen und die steuerlichen Strukturen klarer zu trennen, soll geprüft werden, ob eine Ausgliederung in eine gemeinnützige GmbH sinnvoll ist.

    Unsere Beratung: Wir analysieren die einzelnen Tätigkeiten und prüfen die steuerlichen, gemeinnützigkeitsrechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Ausgliederung. Anschließend begleiten wir die Strukturierung der neuen gGmbH, unterstützen bei der Abstimmung mit dem Finanzamt und entwickeln eine klare Aufgabenteilung zwischen Mutterorganisation und Tochtergesellschaft. Darüber hinaus unterstützen wir den Vorstand bei der Vorstellung des Konzepts im Rahmen der Mitgliederversammlung.

    Ergebnis: Die Organisation erhält eine transparente und zukunftsfähige Struktur: Gemeinnützige Aktivitäten und wirtschaftliche Tätigkeiten sind sauber getrennt, Risiken werden reduziert und gleichzeitig bleiben die gemeinnützigen Ziele im Mittelpunkt.

  • Ausgangssituation: Gemeinnützige Organisationen arbeiten häufig zusammen, etwa bei Projekten, Förderprogrammen oder internationalen Hilfsmaßnahmen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wie Mittel an andere Organisationen weitergegeben werden können, ohne die eigene Gemeinnützigkeit zu gefährden.

    Unsere Beratung: Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen. Dabei prüfen wir insbesondere die Voraussetzungen für den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des § 57 AO sowie die Möglichkeiten der Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften. Zudem entwickeln wir geeignete Vertragsstrukturen und klare organisatorische Regelungen sowie Prozesse für die Zusammenarbeit, um den erweiterten Vertrauensschutz im Sinne des § 58a AO zu gewährleisten.

    Ergebnis: Die beteiligten Organisationen können ihre Zusammenarbeit transparent und rechtssicher gestalten. Projekte lassen sich effizient umsetzen, während gleichzeitig die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zuverlässig eingehalten werden.

Stiftungen sind ein wirkungsvolles Instrument, um Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen – sei es zur Förderung gemeinnütziger Anliegen oder zur langfristigen Sicherung und Strukturierung von Familienvermögen. Die Errichtung einer Stiftung erfordert jedoch eine sorgfältige rechtliche, steuerliche und organisatorische Planung.

Wir begleiten Stifterinnen und Stifter umfassend auf dem Weg von der ersten Idee bis zur Errichtung der Stiftung. Ausgangspunkt unserer Beratung ist stets der individuelle Stifterwille: Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die die persönlichen Ziele des Stifters klar definiert und gleichzeitig eine langfristig tragfähige Struktur für die Stiftung schafft.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Ausarbeitung einer passgenauen Stiftungssatzung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk. Dabei achten wir darauf, den Stifterwillen präzise abzubilden und zugleich ausreichend Flexibilität für zukünftige Entwicklungen zu gewährleisten.

Stiftungen

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Entwicklung und Strukturierung des Stiftungsmodells

  • Gestaltung einer rechtssicheren und zukunftsfähigen Stiftungssatzung

  • Steuerliche und rechtliche Begleitung des Gründungsprozesses

  • Abstimmung mit Finanzverwaltung und Stiftungsaufsicht

  • Unterstützung bei Anerkennung und Registrierung der Stiftung

Wir beraten sowohl gemeinnützige Stiftungen, die sich dauerhaft gesellschaftlichen Zwecken widmen, als auch Familienstiftungen, die der langfristigen Strukturierung und Sicherung von Familienvermögen dienen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Bei allen Fragestellungen arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk zusammen.

Aus unserer Beratungspraxis

  • Ausgangssituation: Im Rahmen einer steuerlichen Prüfung erkennt das Finanzamt einer großen unternehmensnahen Stiftung die Gemeinnützigkeit ab. Die Entscheidung hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen für die Stiftung und ihre Förderaktivitäten zur Folge und stellt zugleich die zukünftige Ausrichtung der Stiftung infrage. Der Vorstand mandatiert uns kurzfristig vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist.

    Unsere Beratung: Wir analysieren die Begründung der Finanzverwaltung umfassend und prüfen sowohl die Satzungsgrundlagen als auch die tatsächliche Geschäftsführung der Stiftung. Auf dieser Basis legen wir fristgerecht einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung ein und entwickeln eine fundierte steuerliche Argumentation zur Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen. Im anschließenden Austausch mit der Finanzverwaltung begleiten wir das Verfahren und vertreten die Interessen der Stiftung.

    Ergebnis: Im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens kann die Finanzverwaltung von unserer rechtlichen und steuerlichen Argumentation überzeugt werden. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung wird wiederhergestellt, sodass die Stiftung ihre Förderarbeit weiterhin auf einer sicheren steuerlichen Grundlage fortführen kann.

  • Ausgangssituation: Eine gemeinnützige Stiftung verfügt über ein stetig wachsendes Vermögen und steigende Kapitalerträge. Dadurch entsteht ein Mittelverwendungsrückstand, da die verfügbaren Mittel nicht vollständig zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden können. Dies bringt gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken mit sich.

    Unsere Beratung: Wir analysieren die Mittelverwendung der Stiftung und prüfen die bestehenden finanziellen Strukturen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein Konzept zur zulässigen Rücklagenbildung nach § 62 AO. Dabei prüfen wir insbesondere die Bildung zweckgebundener und freier Rücklagen so, dass sowohl die langfristige Vermögensentwicklung der Stiftung als auch die Anforderungen der zeitnahen Mittelverwendung berücksichtigt werden.

    Ergebnis: Durch eine klare Rücklagenstrategie kann der Mittelverwendungsrückstand rechtssicher aufgelöst werden. Gleichzeitig erhält die Stiftung eine nachhaltige Struktur für ihre zukünftige Förderarbeit, ohne Risiken für die Gemeinnützigkeit einzugehen.

  • Ausgangssituation: Eine Privatperson plant die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, um ihr Vermögen langfristig für einen bestimmten gesellschaftlichen Zweck einzusetzen. Dabei besteht der Wunsch, den persönlichen Stifterwillen möglichst präzise in der Satzung zu verankern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Stiftung auch langfristig handlungsfähig und anpassungsfähig bleibt.

    Unsere Beratung: Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess der Stiftung und unterstützen insbesondere bei der Ausarbeitung einer gemeinnützigkeitskonformen Stiftungssatzung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, den Stifterwillen klar und nachhaltig in der Satzung abzubilden, zugleich aber ausreichend Gestaltungsspielraum für zukünftige Entwicklungen zu schaffen. Darüber hinaus stimmen wir die Satzung mit der Finanzverwaltung und der Stiftungsaufsicht ab.

    Ergebnis: Die Stiftung erhält eine rechtssichere und zukunftsfähige Satzung, die sowohl den individuellen Stifterwillen berücksichtigt als auch eine stabile Grundlage für die langfristige Verwirklichung der gemeinnützigen Ziele schafft.

Sie haben Fragen zu gemeinnützigen Organisationen oder Stiftungen?

Wir begleiten Sie gerne bei Ihrer individuellen Herausforderung – von der ersten Idee bis zur langfristigen Umsetzung.